Scheidung - Was nun ?
Versicherungsschutz ändern
Bei einer Trennung und anschließender Scheidung müssen Sie auch Ihre bestehenden Sachversicherungen überprüfen. Inwieweit Sie überhaupt noch mitversichert sind hängt von verschiedenen Komponenten ab.
Sind Sie Versicherungsnehmer oder mitversicherte Person?
Bei der Rechtsschutzversicherung endet die Versicherung für Sie als mitversicherte Person am Tag der Scheidung.
Bei der Hausratversicherung sind Sie noch mitversichert, wenn Sie als mitversicherte Person in der gemeinsamen Wohnung noch leben.
Jedoch nur bis zum Ende des Versicherungsjahres. Ob der Versicherungsschutz allerdings für zwei Wohnungen dann noch ausreicht ist unbedingt zu klären.
In der Haftpflichtversicherung endet Ihr Schutz als mitversicherte Person mit dem Tag der Scheidung.
Darlehen
Wie reagiert die Bank bei einer Scheidung?